Auftragsverarbeitungsvertrag |
Donnerstag, den 24. Mai 2018 um 20:58 Uhr | |||
Wenn Sie als Nutzer unserer Produkte personenbezogene Daten verarbeiten, sind Sie verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns abzuschließen. Das regelt Artikel 28 der DSGVO. Sobald eine AVV abgeschlossen ist, verpflichten wir uns Ihnen gegenüber, die Pflichten eines Auftragsverarbeiters nach Artikel 28 einzuhalten. Beispiele für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind Webshops mit Kundenlogin-Bereich, auch andere CMS mit Kundenbereich oder Kontaktformulare auf der Homepage.
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