Auftragsverarbeitungsvertrag
Donnerstag, 24. Mai 2018
Wenn Sie als Nutzer unserer Produkte personenbezogene Daten verarbeiten, sind Sie verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit uns abzuschließen. Das regelt Artikel 28 der DSGVO. Sobald ein AVV abgeschlossen ist, verpflichten wir uns Ihnen gegenüber, die Pflichten eines Auftragsverarbeiters nach Artikel 28 einzuhalten.
Beispiele für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind Webshops mit Kundenlogin-Bereich, auch andere CMS mit Kundenbereich oder Kontaktformulare auf der Homepage.
Aktualisiert: Den vollständigen Vertragstext mit technischen und organisatorischen Maßnahmen und der Liste der Unterauftragsverarbeiter finden Sie jetzt unter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Dort können Sie den AVV direkt anfordern.